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BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 164.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderung der "Eindeutigkeit der Verzichtsabsicht" bei einem Abgabenverzicht im Erschließungsbeitragsrecht - Möglichkeit der Überprüfung der Aufklärung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht im Rahmen einer Beschwerde ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.06.1994 - 6 B 94.71
- BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 164.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 164.94
Bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein derartiger Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung auszugehen (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 Satz 1 m.w.N.). - BVerwG, 10.06.1991 - 8 B 69.91
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an "die Eindeutigkeit …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 164.94
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem von der Beschwerde bezeichneten Beschluß vom 10. Juni 1991 (BVerwG 8 B 69.91) mit Blick auf die Anforderungen der "Eindeutigkeit der Verzichtsabsicht" bei einem Abgabenverzicht ausgeführt, das Merkmal "eindeutig" sei erfüllt, "wenn eine Berücksichtigung der insoweit maßgeblichen Umstände einzig die Deutung zuläßt, der Gläubiger habe auf die entsprechende Abgabe verzichten wollen".